RWTH erleichtert vorgezogene Namensänderung

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Rwth LogoDie RWTH Aachen erleichtert die vorgezogene Namensänderung für transidente, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen (TIN-Personen) an der Hochschule.

Ab sofort wird für eine vorgezogene Änderung des Vornamens und/oder des Geschlechtseintrags auf die Antragsstellung beim Amtsgericht gemäß Transsexuellengesetz (TSG) verzichtet. Dieses Prozedere wird von Betroffenen als zeit- und kostenaufwändig und damit höchst belastendes Prozedere beschrieben. „Die Einholung zweier psychiatrischer Gutachten und die Beantwortung intimer Fragen zum Sexualleben pathologisieren Transgeschlechtlichkeit weiterhin als Krankheit oder psychische Störung“, erläutert die Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen, Dr. Ulrike Brands-Proharam Gonzalez.

Die neue Regelung sieht an der RWTH vor, die Änderung der persönlichen Angaben ab sofort durch Vorlage des Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) sowie einer Willenserklärung veranlassen zu können. Mit der neuen Regelung könne nun, so das Rektorat der RWTH, ein wiederholtes Zwangsouting von TIN-Personen im Hochschulalltag sowie deren bisherige Einschränkung in ihrem Recht auf Selbstbestimmung endlich vermieden werden. Das Gleichstellungsbüro der RWTH sowie die Studentische Kontaktstelle Antidiskriminierung unterstützen die Betroffenen in der Umsetzung der neuen Regelung.

Kontakt:
Dr. Ulrike Brands-Proharam Gonzalez
Gleichstellungsbeauftragte der RWTH Aachen
Templergraben 55
Telefon: +49 241 8099236
E-Mail: ulrike.brands@gsb.rwth-aachen.de