Für die Übernahme des verantwortungsvollen Ehrenamtes suchen die Bürgerdienste der Bundesstadt Bonn BürgerInnen zwischen 30 und 70 Jahren.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Dabei geht es zum Beispiel darum, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Ärger mit Mietverhältnissen zu vermitteln. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre von der zuständigen Bezirksvertretung gewählt und kann wiedergewählt werden. Insgesamt ist das Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn in zwölf Bezirke eingeteilt.
Der Bonner Teilschiedsamtsbezirk 8 umfasst folgende Straßen und Begrenzungen:
Schnittpunkt Stadtgrenze/A 555 – A 555 – A 565 bis Bundesbahnlinie – Bundesbahnlinie in südlicher Richtung bis Schnittpunkt Poppelsdorfer Allee – Poppelsdorfer Allee – Am Poppelsdorfer Weiher – Meckenheimer Allee – Clemens-August-Straße – Sebastianstraße – A 565 bis Schnittpunkt Stadtbezirksgrenze Hardtberg/Röckumstraße – entlang der Stadtbezirksgrenze in nördlicher Richtung – umschließend den kompletten Ortsteil Lessenich/Messdorf, entlang der Stadtgrenze bis Schnittpunkt Stadtgrenze/A 555.
Bewerbungen bis 31. Oktober 2023
Bewerbungen können bis Dienstag, 31. Oktober 2023, schriftlich an die Bundesstadt Bonn, Bürgerdienste, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, oder per E-Mail an helmut.beines@bonn.de gesendet werden.
Weitere Auskünfte über das Amt der Schiedsperson erhalten Interessierte unter Bonn Schiedspersonen oder telefonisch bei Helmut Beines, Bürgerdienste, Tel. 0228 – 77 25 46.