Bonner Rat beschließt Änderungen der Parkgebührenordnung

Logo Stadt Bonn GoldDer Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am Dienstag, 19. September 2023, Änderungen der Parkgebührenordnung beschlossen. Sie sind notwendig, um das beschlossene Parkraumkonzept Nordstadt umsetzen zu können.Linie

Der Bereich des Parkraumkonzeptes wird im Wesentlichen durch folgende Straßen begrenzt: Kölnstraße, Lievelingsweg, Dorotheenstraße, Ellerstraße, Thomastraße, Heerstraße, Bornheimer Straße, Berliner Platz und Oxfordstraße. Anwohnende dürfen in Zukunft durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises im gesamten Bewirtschaftungsbereich „frei“ parken. Gleichzeitig können Menschen, die nicht im Gebiet wohnen, kostenpflichtig an den mehr als 70 Parkscheinautomaten ein Ticket lösen.

Das Parken im Bewohnerparkgebiet „innere Nordstadt“ kostet künftig von montags bis samstags zwischen 8.00 und 22.00 Uhr zwei Euro pro halber Stunde (Zone 1). Alternativ gibt es die Möglichkeit, ein Tagesticket für 16,- Euro zu lösen. Das Gebiet wird im Wesentlichen von folgenden Straßen begrenzt: Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring, Thomastraße, Heerstraße, Bornheimer Straße, Berliner Platz und Oxfordstraße.

In der „äußeren Nordstadt“ wird ein weiteres Bewohnerparkgebiet eingerichtet. Es wird durch folgende Straßen begrenzt: Hochstadenring Kaiser-Karl-Ring, Kölnstraße, Lievelingsweg, Dorotheenstraße, Ellerstraße und Thomastraße. Hier kosten Parktickets künftig montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr einen Euro je 30 Minuten bzw. zwölf Euro pro Tag (Zone 3).

In beiden Bewohnerparkgebieten ist das Parken für Carsharing-Pkw auf Flächen, die in der Kombination „mit Parkschein/Bewohner frei“ beschildert sind, kostenlos. Eine Höchstparkdauer ist dabei nicht zu beachten. Gewerbetreibende wird die Stadt noch darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für Firmenfahrzeuge möglich sind. Fragen dazu können bereits jetzt an die Straßenverkehrsbehörde gerichtet werden (ag-parken@bonn.de).

Die Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Bonn in Kraft.