Unterstützung für Obdachlose Stadt Köln verlängert Förderprogramm

17.05.2023
Die Stadt verlängert das Förderprogramm „Weiterentwicklung der Kölner Hilfen für Menschen im Kontext Obdachlosigkeit“ um ein weiteres Jahr. Diese zweite Förderphase läuft bis April 2024 und es steht eine Million Euro zur Verfügung. Das hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am Dienstag, 16. Mai 2023, bestätigt.

In der abgelaufenen Förderphase, die der Rat am 3. Februar 2022 beschlossen hatte, sind insgesamt 18 Fördermaßnahmen finanziert und umgesetzt worden. Dadurch konnten die Teilhabechancen obdachloser Menschen durch verbesserten Zugang zu Informationen über das bestehende Hilfeangebot erhöht werden. Gefördert wurden unter anderem eine analoge Karte zur räumlichen Lage der Angebotsstruktur, mehrsprachige Übersetzungen von digitalen Informationsangeboten, ein Lastenrad für Streetwork, ein Kleinbus für die Winterhilfe, Ausweitung von Beratungs- und Aufenthaltsangeboten, zusätzliche Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Veranstaltungen.

„Die Vielfalt der geförderten Maßnahmen zeigt, dass die Bereitschaft, mit innovativen Ideen Obdachlosigkeit zu bekämpfen, in unserer Stadt sehr ausgeprägt ist. Für die erfolgreiche Umsetzung vernetzen sich engagierte Kölner*innen mit bestehenden Strukturen von Verwaltung, Trägern der Wohnungslosenhilfe sowie mit Expert*innen in eigener Sache“, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln. „Mit einer Fortsetzung des Programms stärken wir weiterhin den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unterstützen auch Menschen in ihrer Wohnungsnotsituation.“

Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderungen als einmaligen Zuschuss. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Für die Förderung ist ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent in Form von Eigenmitteln, Sachleistungen oder Eigenleistungen einzubringen. Als Eigenleistung können auch unentgeltliche Leistungen, wie ehrenamtliche Leistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung, anerkannt werden.

Weitere Information stehen zur Verfügung unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de

 

-reu-