Höhenentwicklungskonzept | Acht Grundsätze zur Entwicklung eines räumlichen Plans

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Logo: Stadt KölnDer Stadtentwicklungsausschuss berät am Donnerstag, 30. November 2023, über acht Planungsgrundsätze für die weitere Erarbeitung des Höhenentwicklungskonzepts für die Innere Stadt.

Die Grundsätze beschreiben verschiedene Raumkategorien, die entweder besonders schützenswert sind, oder aufgrund ihrer Charakteristik Möglichkeiten für eine Höhenentwicklung aufzeigen. In der Überlagerung im Kölner Stadtgrundriss entsteht ein Schema für die Ausarbeitung eines räumlichen Plans. Das finale Höhenentwicklungskonzept wird bis Ende 2024 ausgearbeitet. Es ist das strategische Steuerungsinstrument der Stadt Köln für den Bau von stadtbildrelevanten Hochhäusern bis zum Äußeren Grüngürtel.

Markus Greitemann
Markus Greitemann | Beigeordneter der Stadt Köln für Planen und Bauen | Quelle

Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen: „Mit diesen acht Grundsätzen haben wir einen großartigen roten Faden zur weiteren Erarbeitung der räumlichen Konzepte für die Höhenentwicklung der Stadt Köln.“

Bereits im Mai 2023 wurden Qualitätskriterien und ein standardisierter Planungsprozess einschließlich Eignungsprüfung und Wettbewerbsverfahren im Stadtentwicklungsausschuss als vorläufige Bewertungsinstrumente festgelegt. Die Planungsgrundsätze und das Raumschema sind weitere Bausteine, um aktuelle Hochhausvorhaben bewerten zu können. Ebenfalls im Mai 2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung die Beauftragung und Kosten für ein externes Planungsbüro freigegeben und im Sommer 2023 konnte das Büro „ASTOC“ aus Köln zusammen mit „urbanista“ aus Hamburg als Nachunternehmerin beauftragt werden.

ASTOC und urbanista haben gemeinsam mit der Verwaltung auf Grundlage bestehender Konzepte sowie einer umfassenden räumlichen Analyse im ersten Arbeitsschritt die acht Grundsätze entwickelt. Sie geben Einschätzungen darüber, wo Höhenentwicklung möglich sein könnte („Abwägungsbereiche“), aber auch, wo diese zu vermeiden sind („Schutzbereiche“). Als sogenannter „Schutzbereich“ gilt beispielsweise weiterhin der Bereich Altstadt, rund um das Weltkulturerbe Kölner Dom. Entwicklungsoptionen gibt es entlang der großen Stadtachsen, wie es auch in der „Stadtstrategie 2030+“ formuliert ist. Die Grundsätze sind nicht abschließend, sondern eine vorläufige und im weiteren Prozess auszudifferenzierende Basis für die gemeinsame Erarbeitung des räumlichen Plans.

Im kommenden Jahr werden nun – unter Beteiligung von Fachöffentlichkeit und Politik – die Qualitätskriterien, der räumliche Plan und das Steuerungsinstrument samt standardisiertem Planungsprozess im Sinne einer nachhaltigen Höhenentwicklung für Köln, weiter vertieft und ausgearbeitet. Ziel ist es, das Höhenentwicklungskonzept Innere Stadt bis Ende 2024 fertigzustellen.

Weitere Informationen unter:
Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt Köln