Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf den Weg

Guido Déus MdL und Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (v.l.)

Katzidis und Déus

Das Landeskabinett NRW hat gestern den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in NRW verabschiedet. Der Gesetzentwurf – Kommunalabgaben-Änderungsgesetz NRW – wird nun dem Landtag und dem parlamentarischen Verfahren zugeleitet.

Bereits für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 01. Januar 2018 beschlossen wurden oder anstelle eines gesonderten Beschlusses erstmals im Kommunalhaushalt 2018 standen, müssen Anlieger keine Anliegerbeiträge entrichten. Mit einer 100%igen Förderung im Rahmen eines landeseigenen Förderprogramms hatte die Landesregierung alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer vollständig entlastet. In Summe Beiträge in Höhe von 75,1 Mio. € für den Zeitraum 2018 bis 30.9.2023.

Die bisher zu erhebenden Anliegerbeiträge werden mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zukünftig nun einem sogenannten „Beitragserhebungsverbot“ unterworfen. Es gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1.1.2024 beschlossen werden oder die anstelle eines gesonderten Beschlusses frühestens im Kommunal-haushalt 2024 stehen.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Heimat und Kommunales im nordrhein-westfälischen Parlament, Guido Déus MdL:

„Die nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetzänderung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein Meilenstein für alle bislang beitragspflichtigen Anlieger in NRW. Seit 2018 müssen Grundstückseigentümer aufgrund eines landeseigenen Förderprogramms zwar keine Straßenausbaumaßnahmen mehr zahlen, nunmehr wird aber auch gesetzlich klargestellt, dass Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen nicht mehr erhoben werden dürfen!

Die nach 54 Jahren auf den Weg gebrachte Gesetzänderung und finanzielle Entlastung vieler Grundstückseigentümer ist der erfolgreiche Abschluss eines mit großer Entschlossenheit geführten Prozesses, der von der CDU mit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahre 2017 versprochen wurde. In einem ersten Schritt wurden die Anliegerbeiträge nach §8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in NRW zunächst um 50% reduziert, dann auf eine rückwirkende 100%ige Förderung aufgestockt und nun folgt die von der CDU versprochene Abschaffung der Anliegerbeiträge. Diese Zielsetzung hatte die Zukunftskoalition von CDU und GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Wir haben unsere Zusage nachweislich eingehalten.

Ich durfte die Entwicklung sowie die damit verbundenen politischen Diskussionen und die Beauftragung von Gutachten und Expertenanhörungen über Jahre hinweg als Kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und in dieser Legislatur als Vorsitzender des Ausschusses für Heimat und Kommunales fachpolitisch mitgestalten. Ich bin froh, dass wir hiermit nun ein weiteres unserer zentralen Versprechen einlösen und damit landesweit viele Anlieger – auch in unserer Bundesstadt Bonn – von erheblichen Beitragslasten und den damit häufig verbundenen Sorgen befreien“.