Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erwünscht | Öffentliche Auslegung des Landschaftsplans Nr. 3 „Alfter“

Prof. emeritus Hans Schneider (Geyersberg), Alfter Rathaus (01), CC BY 3.0

Logo Rhein Sieg KreisRhein-Sieg-Kreis (hei)Der Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ liegt jetzt öffentlich aus und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist wieder erwünscht!  Nach einer ersten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange hatte das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises den aktuellen Entwurf erarbeitet. Damit liegt ein zukunftsweisendes Konzept mit Entwicklungszielen, der Festsetzung von Schutzgebieten und mit Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vor. Nach Beschluss des Kreistages ist dieser Entwurf die Planungsgrundlage der öffentlichen Auslegung nach §17 des Landesnaturschutzgesetzes NRW.

Wälder pflegen und fördern, Bachtäler erhalten, Vögeln und Insekten ausreichend Lebensraum geben, Natur und Landschaft schützen – all dies soll mit dem neu zu erarbeitenden Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“ erreicht werden. Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Darüber hinaus umfasst der Geltungsbereich auch einzelne Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen oder land- und forstwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind.

Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Entwurfs des Landschaftsplanes kann unter Rhein-Sieg-Kreis | Bekanntmachungen eingesehen werden.

Der Entwurf kann im Auslegungszeitraum vom 23. Oktober 2023 bis zum 22. Dezember 2023 ebenfalls

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Tel. 02241 / 13-3440)
  • im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten
  • im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises überrhein-sieg-kreis.de/landschaftsplanung
  • und im Portal „Beteiligung NRW“ über beteiligung.nrw.deeingesehen werden.

Bis einschließlich zum 22. Dezember 2023 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftlichen Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden. Auch besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email an LP3-offenlage@rhein-sieg-kreis.de.

Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz besteht im Rahmen einer Bürgersprechstunde nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung (Tel. 02241 / 13-3440) am 23. November 2023, von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter.

Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung trat gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, Änderungen aller Art verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt.