Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Köln | Öffentlichkeitsbeteiligung zur Grundlagenerarbeitung startet

Lärmaktionsplan | Image by Freepik

Logo: Stadt KölnIm Dezember 2019 hat der Rat der Stadt Köln den aktuell gültigen Lärmaktionsplan für Köln beschlossen, dessen Fortschreibung nun ansteht. Hierzu führt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt vom 23. Oktober bis 19. November 2023 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Über das städtische Beteiligungsportal „MeinungfürKöln“ erhalten alle KölnerInnen so die Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Pläne mitzuwirken.

Im Fokus steht bei der Öffentlichkeitsbeteiligung insbesondere, aktuelle Informationen zu lärmbelasteten Orten zu erhalten sowie Rückmeldungen zu den angegebenen Vorschlägen für städtische Ruheorte zu bekommen. Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Anschluss veröffentlicht. Sie stellen eine wichtige Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und werden im fortzuschreibenden Lärmaktionsplan berücksichtigt.

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen auf Basis der Lärmkartierung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Zentrale Ziele der Lärmaktionspläne sind die Reduktion der Lärmbelastung für die Bevölkerung sowie der Erhalt von ruhigen Gebieten.

Weitere Informationen zur Beteiligung erhalten sind auf dem Beteiligungsportal unter: Meinung für Köln Lärmaktionsplanung verfügbar.

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