Bundestag entscheidet heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung. Mit den Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung werden Rauschfahrten bewusst in Kauf genommen. Bestehende Regelungen haben sich bewährt.

Cannabis am Steuer | Bild von yanalya auf Freepik | | Das Logo des TÜV-Verbands | Collage © KABINETT

Berlin, 23. Februar 2024 – Der Bundestag entscheidet heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Dabei wird auch über eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung hinsichtlich des Konsums von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs abgestimmt. Die Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung kommentiert Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband:

Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband. | Quelle

„Die heutige Entscheidung der Ampelregierung den Besitz und Konsum von Cannabis auch im Straßenverkehr eingeschränkt zuzulassen ist eine Bankrotterklärung für die Vision Zero in Deutschland. Rauschfahrten unter Einfluss von Cannabis gehören zu den gefährlichsten Delikten im Straßenverkehr. Die Legalisierung des Cannabiskonsums als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren, sonst schaffen wir eine Risikosituation mit noch nicht abschätzbaren negativen Folgen für die Verkehrssicherheit.“

„Nach diesem Schnellschuss braucht es dringend Klarheit über einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert und ein absolutes Cannabisverbot für FahranfängerInnen in der Probezeit, Gefahrguttransporte und Personenbeförderung. Wir fordern auch eine breit angelegte Präventionskampagne zur Aufklärung über die Risiken der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis.“

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