Land Berlin als Arbeitgeber: Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen überdurchschnittlich hoch

Aus der Sitzung des Senats am 08. August 2023:

Das Land Berlin hat die gesetzliche Mindestquote von fünf Prozent bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erneut deutlich überschritten. Diese lag 2020 bei 7,17 Prozent und 2021 bei 7,02 Prozent. Einen entsprechenden Bericht hat der Senat am 08. August 2023 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen.

Senator Stefan Evers
Senator Stefan Evers. Bild: Tobias Koch

Finanzsenator Stefan Evers: „Das Land Berlin wird seiner Vorbildfunktion als Arbeitgeber gerecht. Die gesetzliche Mindestquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wurde nach 2018 und 2019 erneut deutlich überschritten. Das sind gute Nachrichten, denn Arbeiten bedeutet Teilhabe. Das Land Berlin muss auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben — für alle Menschen. Deshalb treiben wir jetzt verstärkt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation und für mehr Diversität voran.“

Der Bericht zeigt eine Reihe wichtiger Maßnahmen auf, die bereits umgesetzt werden. Hierzu gehören zum Beispiel eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die Bereitstellung von Inklusionsmitteln oder ein Mitarbeitendennetzwerk für Auszubildende mit Behinderungen. Vergleicht man die Beschäftigungsquoten der vergangenen Jahre, ergibt sich eine leicht rückläufige Entwicklung. Daher darf in diesem Bereich nicht nachgelassen werden.

Der Bericht wird dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Hintergrund:

Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung

(Landesgleichberechtigungsgesetz, § 20 Absatz 2) sieht vor, dass die Senatsverwaltung für Finanzen das Abgeordnetenhaus von Berlin alle zwei Jahre über die Beschäftigungsquote informiert. Das betrifft die Hauptverwaltung, die Bezirksverwaltungen und die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Senat hatte hierüber zuletzt im Juni 2021 für die Jahre 2019 und 2018 informiert.

Am 09.12.2022 hat die Senatsverwaltung für Finanzen gemeinsam mit der ehemaligen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen geschlossen, um die Übergänge für Menschen aus den Werkstätten in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin zu erleichtern.

Der unmittelbaren Landesverwaltung standen für die übergangsweise Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen für das Jahr 2020 rund 660.550 Euro und für das Jahr 2021 rund 680.000 Euro (sogenannte Inklusionsmittel) zur Verfügung. Damit erhält der Personenkreis die Möglichkeit zur Arbeitserprobung und Eingliederung in das Arbeitsleben mit dem Ziel der dauerhaften Beschäftigung.

Darüber hinaus wurde ein Netzwerk für Auszubildende mit Schwerbehinderung ins Leben gerufen. Das Netzwerk unterstützte den Arbeitgeber Land Berlin auch am diesjährigen Diversity Tag. Am 23. Mai 2023 warb die Abteilung Landespersonal mit dem Karrierebus des Landes Berlin im Rahmen einer Nachwuchsgewinnungskampagne beim Annedore-Leber-Berufsbildungswerk (ALBBW) für den Einstieg im Land Berlin. Beim ALBBW werden Menschen mit Behinderungen unter anderem zum/zur Verwaltungsfachangestellten ausgebildet. Zwischen dem ALBBW und der Verwaltungsakademie (VAk) besteht seit vielen Jahren eine enge Kooperation.