Neue Förderprogramme für klimafreundliches Wohnen und Arbeiten | Ab dem 02. Oktober 2023 können Fördermittel beantragt werden

Photovoltaik-Förderprogramm | Bild von coryr930 auf Pixabay

Logo: Stadt KölnDer Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 07. September 2023 drei neue, eigenständige Förderprogramme als Anreize für Investitionen in den Ausbau regenerativer Energien beschlossen: „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“, „Photovoltaik — klimafreundliches Arbeiten“ und „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“. Sie lösen ab Montag, 02. Oktober 2023, das bisherige Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ ab.

Im neuen Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ steht der Ausbau der Photovoltaik bei Wohngebäuden im Fokus. Mit attraktiven Zuschüssen setzt es dazu wichtige Anreize. Gleichzeitig wurde das Antragsverfahren hierzu deutlich vereinfacht.

Bei Photovoltaikanlagen wird die Förderhöhe für die ersten 10 Kilowatt-Peak (kWp) Anlagenleistung von 250 Euro auf 300 Euro pro kWp angehoben. Ab 10 kWp bleibt es weiterhin bei einer Förderung von 250 Euro pro kWp. Die Förderung für Batteriespeicher erhöht sich von 150 auf 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Bruttospeicherkapazität.

Die Installation von Steckersolargeräten wird in der Förderung von 200 auf 300 Euro je Wohneinheit angehoben. Dieses Angebot richtet sich vor allem auch an Mieter*innen. Köln-Pass-Inhaber*innen erhalten hier sogar eine Förderung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Wohneinheit. Die Umsetzung von Mieterstromanlagen wird zukünftig ebenfalls bezuschusst. Die Installation der erforderlichen Elektroverteilung und Messtechnik wird mit bis zu 6.000 Euro gefördert. Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Miet- oder Pachtanlagen sind nun auch Investor*innen antragsberechtigt. Die Förderung soll den Nutzer*innen der erzeugten Energie direkt zu Gute kommen, indem die Miet- oder Pachtzahlungen um den Förderbetrag reduziert werden.

Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass mit dem Förderprogramm „Photovoltaik — klimafreundliches Arbeiten“ nun auch kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf Gewerbeimmobilien beantragen können.

Im neuen Förderprogramm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“ bleibt die aktuell geltende Zuschussförderung, die zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden kann, erhalten. Es werden weiterhin zehn Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten der BEG als Zuschuss seitens der Stadt Köln bereitgestellt. Neu ist, dass zukünftig auch der Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen von der Stadt Köln gefördert wird. Für die Verwendung von natürlichen Kältemitteln in Wärmepumpen wird darüber hinaus ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten der BEG gewährt.

Die bisherigen Boni für die Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe sowie die Kombination von Dachbegrünung bei gleichzeitiger Installation einer Solarkollektoranlage oder Photovoltaikanlage gelten weiterhin.

„Wir erweitern unser Photovoltaik-Förderprogramm jetzt auch auf kleine und mittlere Unternehmen. Dadurch schaffen wir eine attraktivere Ausgangssituation, den Unternehmenssektor zu einem zentralen Akteur der Klimawende in Köln zu machen. Durch die zukünftig mögliche Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, erhalten die Bürger*innen der Stadt Köln neue Perspektiven, Klimaschutz in den eigenen vier Wänden umzusetzen,“ so William Wolfgramm, Dezernent für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften.

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen sowie der Zugang zum Online-Antragsverfahren, werden ab Montag, 02. Oktober 2023, auf der Webseite des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes unter Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – Klimafreundliches Wohnen bereitgestellt.

-reu-