LNG/Rügen – Gericht bestätigt: Behauptung zulässig, LNG-Terminals auf Rügen haben einen intransparenten Finanzierunghintergrund

Binz/Insel Rügen, 17.08.2023 – Im Verfahren vor der Pressekammer des Landgericht München I wurde heute die einstweilige Verfügung der Deutschen Regas gegen den Rechtsanwalt der Gemeinde Ostseebad Binz Dr. Reiner Geulen verhandelt. 

Das Landgericht München I bestätigte es als zulässig, dass der wesentliche Punkt der getätigten Aussagen von Herrn Dr. Geulen für Binz in der Pressemitteilung vom 21.07.2023 rechtmäßig ist.

Rechtsanwalt Markus Hennig, Prozessbevollmächtigter von Dr. Reiner Geulen:
„Die Pressekammer des Landgerichts München hat erwartungsgemäß den für meinen Mandanten grundlegenden und wichtigsten Punkt der Pressemitteilung bestätigt, es darf behauptet werden: Der Finanzierungshintergrund der LNG-Terminals ist intransparent.“

Im Zusammenhang mit dem heute vor Gericht verhandelten Sachverhalt wurden folgende Punkte erst gar nicht von der Deutschen Regas angegriffen und können weiterhin rechtmäßig verbreitet werden:

a. Die Investoren der Deutschen Regas scheinen keine unternehmerischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Gastransportes aufzuweisen.

b. Die Deutsche Regas hat bisher öffentlich und auch nicht vor Gericht offengelegt, wer genau die Investitionssumme in Höhe von rund 94 Millionen Euro aufgebracht hat.

c. Herr Ingo Wagner, Geschäftsführer der Deutschen Regas, hat in der Vergangenheit einen Investmentfonds auf den Cayman Island unterhalten, die Gesellschaft „Cirsio“. Die Caymans Islands sind in der EU als “Risikoland” deklariert, daher unterliegen zum Beispiel Kapitaltransfers von den Cayman Islands nach Deutschland besonderen Aufklärungs- und Meldepflichten.

d. Herr Wagner gründete über die Cayman Islands-Gesellschaft „Cirsio“ die deutsche Gesellschaft „Grundwerte Verwaltungs-GmbH“ in Bruchsal im Jahr 2019. Seit dem Jahr 2020 betreibt er ebenfalls in Bruchsal die „WCP Deutschland GmbH“, die aus der im Jahr 2014 gegründeten „Manufaktur Schule UG“ hervorging. Die „WCP Deutschland GmbH“ ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Deutschen Regas. In Bruchsal befindet sich hierzu ein verschmutzter Briefkasten mit den Firmenaufklebern.

Jüngst wurde publik, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Deutsche Regas „eingehende Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit“, so unter anderem der „finanziellen Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Finanzmittel“, eingeleitet hat.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen:
„Das Urteil bestätigt meine Auffassung, dass die Deutsche Regas nicht die für den Betrieb einer gefährlichen Störfallanlage gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweist. Sollte dieses törichte LNG-Projekt auf Rügen gleichwohl genehmigt werden, stellen wir sofort die bereits vorbereiteten Anträge auf Baustopp vor dem Bundesverwaltungsgericht.“

Karsten Schneider, Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz:
„Das Urteil ist eine Schlappe für die Deutsche Regas und auch für die Politik. Denn es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Bundesregierung eine Störfallanlage von einem Unternehmen mit intransparenten Finanzierungshintergrund betreiben lassen möchte. Ich fordere die Bundesregierung auf, diesem Vorhaben voller Undurchsichtigkeiten endlich den Stecker zu ziehen.“

Die Gemeinde Ostseebad Binz ist optimistisch, dass sie ein vollständig korrektes Informationsbild in der Öffentlichkeit gerichtlich sicherstellen kann und wird auch die weniger wichtigen Äußerungen vor dem Oberlandesgericht überprüfen lassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.