Sie wird in der Zeit vom 17. bis zum 31. Dezember 2023 grundsätzlich auf Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Sie folgt damit dem seit vielen Jahren bewährten Beispiel der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie wird in der Zeit vom 17. bis zum 31. Dezember 2023 grundsätzlich auf Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Sie folgt damit dem seit vielen Jahren bewährten Beispiel der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen.