Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises | Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

Logo Rhein Sieg KreisRhein-Sieg-Kreis (hei)Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, welche vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, bis zum 04.03.2025 zu verlängern.

Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises macht darauf aufmerksam, dass sich die Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Alle Personen, die derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, welche bis mindestens 01.02.2024 gültig ist, benötigen KEINEN TERMIN für die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausländerbehörde bittet eindringlich darum, von online-Terminbuchungen oder Terminanfragen per E-Mail abzusehen.