Sicher und friedlich Silvester feiern in Köln Erstmals gilt großflächig ein Böllerverbot | Domumfeld wieder feuerwerksfreie Zone

Plakat mit Stadtkarte von Köln in grau mit roter Aufschrift: Keine Böller zwischen Rhein und Ringen. Darunter befindet sich ein Böllervebotszeichen. Der Bereich der Ringe ist rot eingefärbt. © Stadt Köln, Link auf Silvester sicher feiern Übersichtskarte

Logo: Stadt KölnZum Jahreswechsel 2023/24 richtet die Stadt Köln im Umfeld des Kölner Domes wieder eine feuerwerksfreie Zone ein, in die vom 31. Dezember, 18.00 Uhr, bis 01. Januar, 5.00 Uhr, keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden dürfen – dazu gehören auch Wunderkerzen. Wegen Kontrollen müssen Besucher*innen an den Zugängen mit Wartezeiten rechnen. Die feuerwerksfreie Zone ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes für die Silvesternacht, das die Stadt Köln mit der Bundespolizei, der Landespolizei, der Wasserschutzpolizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), der Deutschen Bahn (DB) und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) abgestimmt hat.

Darüber hinaus gilt zum Jahreswechsel erstmals großflächig in der Kölner Innenstadt ein Böllerverbot. Am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024, jeweils von 0.00 bis 24.00 Uhr, ist dort das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung untersagt. Dazu zählen beispielsweise Silvesterknaller oder Böller.

Im ganzen Stadtgebiet ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Wer trotz der Verbote pyrotechnische Gegenstände abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

In der Silvesternacht sind insbesondere im Innenstadtbereich zahlreiche Straßen und Brücken für den motorisierten Verkehr, FußgängerInnen und Radfahrende gesperrt und es gelten Haltverbote. Für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhängern gilt vom 31. Dezember, 20.00 Uhr, bis 01. Januar, 4.00 Uhr, wieder ein Fahrverbot in der Innenstadt.

Feuerwehr und Hilfsdienste richten Unfallhilfestellen (UHS) ein, an die sich Personen, die medizinische Hilfe benötigen, wenden können:

  • UHS Frankenwerft im Bereich Rheingarten/Weltjugendtagsweg
  • UHS Fischmarkt im Bereich Rheingarten/Fischmarkt
  • UHS Leystapel unter der Deutzer Brücke, linksrheinisch
  • UHS Deutzer Brücke im Bereich der linksrheinischen Brückenrampe an der Abfahrt Markmannsgasse samt mobiler

Alle Informationen und Karten zu Silvester in Köln sind unter: Stadt Köln | Feuerwerk und Böller an Silvester.

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