Anmeldungen an den Grundschulen fürs kommende Schuljahr starten Möglich ist die Anmeldung an den Grundschulen vom 23. bis 27. Oktober 2023

Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

Logo: Stadt KölnRund 10.500 Kinder werden zum kommenden Schuljahr 2024/25 in Köln schulpflichtig. Die Stadt Köln hat alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder im Zeitraum zwischen dem 01. Oktober 2017 und 30. September 2018 geboren wurden, in einer Benachrichtigung zur Anmeldung der Kinder an einer Grundschule aufgefordert und über die dem jeweiligen Wohnort nächstgelegenen Grundschulen informiert.

Möglich ist die Anmeldung an den Grundschulen vom 23. bis 27. Oktober 2023. Für die Anmeldung ist – neben der Benachrichtigung mit dem ausgefüllten Anmeldebogen – die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie der Personalausweis der oder des Erziehungsberechtigten und ein Nachweis über die Masernschutzimpfung nötig. Bei der Anmeldung an einer konfessionellen Schule muss zudem die Taufurkunde vorgelegt werden.

Die in der Benachrichtigung individuell benannten nächstgelegenen Grundschulen dienen der Information, da Eltern in aller Regel einen wohnortnahen Schulplatz wünschen. Sie bedeuten keine Platzzusage an den aufgeführten Schulen. Eltern können die Schule frei wählen, dürfen ihr Kind aber nur an einer Schule anmelden. Da es vorkommen kann, dass an der Wunschschule nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, ist es wichtig, dass Erziehungsberechtigte bei der Anmeldung einen Zweitwunsch angeben, der im Falle einer Absage berücksichtigt werden soll.

Weitere Informationen sind abrufbar unter:  Stadt Köln Einschulung von Schulkindern

-dom/wot-