Ungerechte Kostenlast durch Krankenhausreform | VdK möchte mit Mitgliedern gegen überhöhte GKV-Beiträge vor Gericht ziehen

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  • Sozialverband VdK: Belastung der gesetzlich Versicherten ist verfassungswidrig
  • Verena Bentele: „Die Krankenhausreform muss über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden

Der Sozialverband VdK plant, gemeinsam mit seinen Mitgliedern, rechtlich gegen die aus seiner Sicht überhöhten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorzugehen, die zur Finanzierung der Krankenhausreform herangezogen werden. Der Verband kritisiert, dass der Gesetzgeber die Beitragsgelder für die Neuordnung der Krankenhauslandschaft nutzt, was nach Ansicht des VdK verfassungswidrig ist.

Die kürzlich beschlossene Krankenhausreform wird in den nächsten zehn Jahren rund 50 Milliarden Euro kosten. Die Finanzierung soll jeweils zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlich Versicherten getragen werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet das eine zusätzliche Belastung von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr – mit direkten Auswirkungen auf die Beiträge der Versicherten. Viele spüren die steigenden Beiträge bereits, und in den kommenden Monaten wird mit weiteren Erhöhungen gerechnet.

Aus Sicht des VdK stellt die Entnahme von Mitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Finanzierung der Krankenhausreform einen klaren Verstoß gegen die Verfassung dar. Das Bundesverfassungsgericht betont, dass Sozialversicherungsbeiträge einem besonderen Schutz unterliegen: Sie sind zweckgebunden und dürfen nicht für die Finanzierung des allgemeinen Haushalts zweckentfremdet werden.

Vdk Bentele
Verena Bentele | Quelle: VdK

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen ausschließlich für Leistungen eingesetzt werden, die direkt den GKV-Versicherten zugutekommen“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Maßnahmen, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen, dürfen nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert werden. Von den Verbesserungen im Gesundheitssystem durch die Krankenhausreform profitieren alle Bürgerinnen und Bürger – auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Deshalb sollten die Kosten solidarisch von der gesamten Gesellschaft getragen und über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden.“

Der VdK und seine Mitglieder benötigen dafür viel Ausdauer. Der Rechtsweg beginnt mit dem Einspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Anschließend wird der Fall vor den Sozialgerichten verhandelt und dürfte sich über weitere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen.