Erleichterung bei der Lambertz-Gruppe: Massive US-Strafzölle auf deutsche Gebäcke werden ausgesetzt

European Cookie Collection USA 200g © Lambertz-Gruppe

Positives Ergebnis für die US-Verbraucher und zur Sicherung der heimischen Arbeitsplätze – Erfolgsstory von „Original Cookies – made in Germany“ kann fortgesetzt werden

Aachen. – Mit Erleichterung hat Dr. Hermann Bühlbecker, Alleingesellschafter der Lambertz-Gruppe, den gestrige Kompromiss im seit Jahren schwellenden Handelsstreit zwischen den USA und der EU aufgenommen, die handelspolitischen Differenzen beizulegen und wieder zur bilateralen Normalität zurückzukehren.
Konkretes Ergebnis ist u.a., dass die US-Strafzölle auf „Feine Backwaren“ in Höhe von 25 Prozent, die die Trump-Regierung im Oktober 2019 erlassen hat, nun für fünf Jahre ausgesetzt werden. Für diesen Zeitraum verzichtet die EU ihrerseits auf Strafzölle auf verschiedene US-Waren (u.a. Schokoladenwaren, Erdnüsse, geröstete Mandeln und Pistazien), die sie als Gegenreaktion auf die US-Maßnahmen erhoben hatte.

Der US-Markt als wichtigstes Exportland außerhalb der EU

Die Lambertz-Gruppe, eines der führenden nationalen, europäischen und inter-nationalen Gebäckunternehmen sowie Weltmarktführer im Segment der Herbst- und Weihnachtsgebäcke, hatte unter den US-Sanktionen besonders gelitten. Für das Aachener Traditions- und Familienunternehmen war und ist der US-Markt das bedeutendste Exportland außerhalb der EU. In den letzten Jahrzehnten hat das Unternehmen seine Handelsaktivitäten, auch angetrieben durch die Gründung der eigenen Vertriebsgesellschaft „Lambertz USA“, erheblich ausgedehnt und zahlreiche, große US-Handelsgruppen mit „Original European Cookies – made in Germany“ beliefert. Im Geschäftsjahr 2019 konnte „Lambertz USA“ noch einen Umsatz von rund 26 Mio. Euro verzeichnen. Durch die massiven Strafzölle und entsprechenden Verteuerungen war das bisher erfolgreiche US-Geschäft des deutschen Gebäckspezialisten deutlich ins Wanken geraten.

„Sieg der Vernunft“ – vor allem für die US-Verbraucher und für die heimischen Arbeitsplätze

Umso erfreuter, so Dr. Bühlbecker, sei man nun, dass man die USA-Aktivitäten, mit denen über die Jahre auch erhebliche Investitionen und nicht zuletzt auch neue Arbeitsplätze verbunden gewesen seien, nun wieder energisch fortsetzen könne: „Die Sanktionen haben schon für eine erhebliche Verunsicherung im Verhältnis zwischen dem US-Handel und uns geführt, das bis dato immer kooperativ und für beide Seiten gewinnbringend war. Diese gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit stand schon zur Disposition, obwohl beide Seiten sich deutlich bemüht haben, trotz der Probleme an den positiven Geschäftsbeziehungen festzuhalten. Mit der gestrigen Entscheidung können wir den gemeinsamen Erfolgskurs nun wieder fortsetzen und auch neue Ziele fokussieren. Zu diesem Kurswechsel mag wohl auch die Erkenntnis beigetragen haben, dass Strafzölle kontraproduktiv sind. Vor allem in Bezug auf solche Segmente, die bei den heimischen Konsumenten besonders gefragt sind und durch eigene Produkte sowie Produktionen nicht ersetzt werden können. Es ist vor allem auch ein Sieg für die US-Verbraucher, die weiterhin gute, einmalige Produkte für einen guten Preis erhalten können, also ohne willkürliche, zwangsmäßige Preiserhöhungen. Auf der anderen Seite sichert diese Entscheidung unsere Produktionen und Arbeitsplätze. Grundsätzlich ist es vor allem auch ein allgemein positives Signal, dass wieder Kooperation statt Konfrontation das transatlantische Verhältnis bestimmt.“

Erfolgsrenner: „Original Cookies – made in Germany“

Originale deutsche und europäische „Cookies“ sowie vor allem auch Traditionsgebäcke wie etwa Printen, Lebkuchen und Stollen sind bei den US-amerikanischen Verbrauchern überaus beliebt. Die Ganzjahres-Produkte, Lebkuchen-Spezialitäten und Präsenttruhen werden über bekannte US-Handelsketten und auch besonders erfolgreich über den TV-Verkaufssender QVC vertrieben. Da die Aachener Unternehmensgruppe eben vor allem originale deutsche und europäische Spezialitäten mit Herkunftsschutz herstellt, machte eine Produktionsverlagerung in die USA – etwa zur Umgehung der Strafzölle – keinen Sinn, da damit das exklusive Prädikat der Sortimente und authentischer Produktstatus weggefallen wäre.

Hintergrund für die Verhängung von US-Strafzöllen auf „Feine Backwaren“ waren vor allem die Streitigkeiten in Bezug auf Subventionen im Flugzeugbau. In der gestrigen Vereinbarung einigten sich die EU und die USA darin, den seit fast 20 Jahren andauernden WTO-Handelskonflikt, um die Subventionen im zivilen Flugzeugbau beizulegen. Dazu wurden entsprechende Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen Boeing und Airbus aufgestellt und ein Aussetzen der gegenseitigen Strafzölle für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren beschlossen.

Hintergrund:

Die Trump-Regierung hatte mit ihren Strafzöllen ab Oktober 2019 die ihrer Meinung nach rechtswidrigen EU-Subventionen für den Flugzeugbau geahndet. Damit wurden vor allem auch deutsche Gebäck- und Süßwarenhersteller, meistens mittelständische Unternehmen, unverschuldet mit Strafmaßnahmen belegt. Der mögliche Wegfall des US-Marktes gefährdete die Produktionen der deutschen Hersteller, deren Auslastung ganz wesentlich auch von den Exportmengen abhängig ist. Traditionell liegt die Exportquote der deutschen Süßwarenindustrie bei über 60 Prozent. Im Exportgeschäft der deutschen Süßwarenwirtschaft ist der US-Markt von zentraler, strategischer Bedeutung. Nach der Statistik des Bundesverbands der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) verloren die von den US-Strafzöllen betroffenen Unternehmen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum mengenmäßig insgesamt -7,6 Prozent ihrer Ausfuhren.

Dr. Hermann Bühlbecker in New York © Lambertz-Gruppe