Der TÜV-Verband begrüßt das europäische Sorgfaltspflichtengesetz · Auf EU-Ebene sollen mehr Unternehmen als im deutschen Gesetz in die Pflicht genommen und auch ökologische Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden · Unabhängige Prüfungen stärken Umsetzung

Berlin, 01. Juni 2023 – Zur heutigen Abstimmung des EU-Parlaments über das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sagt Juliane Petrich, Referentin Politik und Nachhaltigkeit des TÜV-Verbands: „Das EU-Sorgfaltspflichtengesetz kann ein echter Game-Changer werden, um Ungerechtigkeiten in den globalen Wertschöpfungsketten zu reduzieren, Menschenrechte in den Produktionsländern zu stärken und die Umwelt- und Klimakrise einzudämmen. Auf EU-Ebene sollen mehr Unternehmen als im deutschen Gesetz in die Pflicht genommen und auch ökologische Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden. Das sorgt für einheitliche Wettbewerbsbedingungen und schützt diejenigen Unternehmen, die schon heute hohe soziale und ökologische Standards einhalten.“

Unabhängige Prüfungen stärken Umsetzung

Für eine erfolgreiche Umsetzung des EU-Sorgfaltspflichtengesetzes ist es wichtig, nicht nur umfassende Anforderungen festzulegen, sondern auch sicherzustellen, dass diese Anforderungen tatsächlich eingehalten werden. „Wir begrüßen nachdrücklich, dass der Vorschlag unabhängigen Dritten, die die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette überprüfen, eine wichtige Rolle zuweist. Zertifizierungen und Vor-Ort-Audits durch unabhängige Konformitätsbewertungsstellen sind wichtige Instrumente, um die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards zu gewährleisten und für das notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen Glieder der Wertschöpfungskette zu sorgen. Das hilft den Unternehmen und schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Immer mehr Menschen wollen wissen, woher die von ihnen gekauften Produkte stammen und unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen sie hergestellt wurden“, sagt Petrich.

Mit der heutigen Abstimmung ist der Weg für die gemeinsamen Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat (Trilogverhandlungen) jetzt frei. Die beiden Co-Gesetzgeber sollten sich nun um ein schnelles Verfahren bemühen und keine Verwässerungen zulassen, um am Ende ein Sorgfaltspflichtengesetz auf den Weg zu bringen, das Menschen, Umwelt und Klima auch wirklich schützt.

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