Bürgermeister von Ostseebad Binz äußert sich zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zum LNG-Terminal Rügen

Binz, 07. Juni 2024

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Gemeinde Ostseebad Binz als unzulässig mit der Begründung abgewiesen, dass die Antragstellerin zu weit von dem LNG-Terminal entfernt läge. Die gesamten umfangreichen Störfallrisiken, zum Beispiel bei einem Brand auf einem der drei Schiffe, wurden vom Gericht übergangen. Ebenso die Tatsache, dass praktisch keine Gasmangellage in Deutschland vorhanden ist und dieses LNG-Terminal auch keinen relevanten Beitrag zur Gasversorgung beisteuern könnte. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine für 20 Jahre genehmigte weltweit einzigartig konzipierte Störfallanlage, die die Vertäuung von drei LNG-Schiffen (Dreier-Pack) im engen Fährhafen von Mukran vorsieht, jeglicher gerichtlicher Überprüfung entzogen wurde.

Es handelte sich hierbei um einen Beschluss in einem verkürzten Eilverfahren, eine endgültige Entscheidung kann daher nur in einem Klageverfahren getroffen werden. Die Gemeinde Binz wird zeitnah entscheiden, ob sie gegen den Beschluss eine Einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt mit dem Ziel, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben.