Senat stimmt Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages zu

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Der Senat hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2023 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters, Kai Wegner, dem Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung dieses Änderungsstaatsvertrages nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.

Im Schwerpunkt soll mithilfe dieser Novelle des Medienstaatsvertrages die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehenden Regelungen zu den Bereichen Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision ergänzt und für alle ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio einheitlich hohe Standards gesetzt werden. Die Länder können individuelle, über dieses Mindestmaß hinausgehende Regelungen vorsehen.

Mit den angestrebten Änderungen werden die Rundfunkanstalten beispielsweise verpflichtet, die Bezüge der Intendanten und Direktoren sowie die Tarifstrukturen zu veröffentlichen, ein eigenes wirksames Compliance-Management-System nach anerkannten Standards zu etablieren und bei Bedarf fortzuentwickeln sowie die Leistungsfähigkeit der anstaltsinternen Gremienaufsicht zu stärken. Hierzu sollen die Gremiengeschäftsstellen personell und strukturell in die Lage versetzt werden, die Gremienarbeit fachlich und organisatorisch unabhängig zu unterstützen.

Ebenso wird der Umgang mit möglichen Interessenkollisionen von Gremienmitgliedern geregelt, um die Neutralität der Aufsichtsgremien sicherzustellen und das Vertrauen der Bevölkerung in deren Arbeit als Kontrollorgan zu stärken.

Hintergrund dieser Novelle sind die Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg und anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in 2022, welche gezeigt haben, dass ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen in den Bereichen Transparenz und Compliance-
Grundsätzen bei den Anstalten angezeigt ist.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen diesen Änderungsstaatsvertrag nach den erforderlichen Vorunterrichtungen der Landesparlamente im Mai 2023 unterzeichnen, um anschließend das parlamentarische Ratifizierungsverfahren zu starten und die Neuregelungen am 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen.