Feste Arbeitsverträge für Honorarkräfte der Rheinischen Musikschule | Stadt Köln reagiert auf „Herrenberg-Urteil“ – Kostenerhöhung für Unterricht

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Die Rheinische Musikschule (RMS) bietet ihren 236 bislang frei angestellten Honorarkräften Festverträge in ihrem bisherigen Stundenumfang nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst an. Das Angebot an die freien MitarbeiterInnen ist eine Folge des so genannten „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022. Dem Urteil nach hat sich die Rechtsprechung für die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen grundlegend geändert.

Nach Einschätzung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) wie auch interner und externer Rechtsberatungen sind Honorarverträge in der bisherigen Form nicht mehr rechtssicher. Sämtliche bisherigen Honorarverträge an der RMS laufen im Juli 2024 aus. Die Verwaltung wird nun so schnell wie möglich auf die MitarbeiterInnen zugehen, um die Einstellungsverfahren rechtzeitig abzuschließen.

Zur anteiligen Refinanzierung der eingerichteten Stellen und um das Angebot der RMS als bedeutsamer Baustein des Bildungsangebots der Stadt Köln – insbesondere als außerschulischer Bildungspartner an rund 30 Schulen – zu sichern, ist eine Anhebung der Gebühren notwendig. Im Durchschnitt steigen die Kosten für die betroffenen Leistungen um rund 20 Prozent.

Um die RMS-Angebote weiterhin möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen und soziale Härten bestmöglich abzufedern, plant die Verwaltung keine lineare, sondern eine differenzierte Gebührenerhöhung. Demnach steigen die Kosten für den Einzelunterricht stärker, während die Gebühren für Gruppenunterricht weniger erhöht werden, bis hin zu einer leichten Verringerung bei Vierergruppen von Kindern und Jugendlichen. Damit soll die Attraktivität des Gruppenunterrichts wachsen und zugleich dem politischen Wunsch Rechnung getragen werden, an der RMS den Anteil an Gruppenunterricht zu erhöhen.

Die Teilnahme an den bekannten großen Jugendensembles (Jugendsinfonieorchester, Sinfonisches Jugendblasorchester, Süd Beat Big Band, Jugendblasorchester, Young RMS String) wird für die teilnehmenden Jugendlichen kostenlos. Die Sozialermäßigungen bleiben unverändert bestehen.

Darüber hinaus plant die RMS ab dem Schuljahr 2025/26 ein musikalisches Bildungsangebot, das Familien mit geringerem Einkommen eine solide und umfangreiche musikalische Bildung zu einer erschwinglichen Gebühr mit Instrumental-Ensemble und Ergänzungsunterricht bietet.

Die neuen Gebühren sollen zum 01. August 2024 gelten. Mit dem Ausmaß der Gebührenanpassung orientiert sich die Stadt Köln an anderen öffentlichen Musikschulen, die als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ ebenfalls eine Erhöhung von durchschnittlich 20 Prozent vorgeschlagen oder bereits umgesetzt haben.

Die Beschlussvorlage mit der neuen Gebührensatzung finden Sie hier: SessionNet | Anpassung der „Gebührensatzung für die Rheinische Musikschule der Stadt Köln“ (stadt-koeln.de)

-rob-