Im Jahr 2024 wurden in Köln insgesamt 1.454 Wohneinheiten (WE) gefördert, darunter 1.435 Einheiten im Bereich des Mietwohnungsbaus. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 195 Millionen Euro. Diese Mittel stellte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen der Stadt Köln zur Verfügung und flossen vorrangig in den Neubau von Mietwohnungen.
Ebenso gab es weitere Förderzusagen für sogenannte Quartiersmaßnahmen und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Auszubildende und Studierende. Auch konnte eine Förderzusage für mehr Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen erteilt werden.
„Dieses gute Ergebnis zeigt die Vielfältigkeit des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Ich freue mich sehr, dass das Interesse der InvestorInnen so hoch ist. Sie tragen dazu bei, in unserer Stadt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten“, sagt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.
Durch Bindungserwerb und Bindungsverlängerung konnte für insgesamt 666 Mietwohnungen eine Zweckbindung erwirkt werden. Für 345 Wohnungen wurde dabei eine Bindungsverlängerung für 15 Jahre erreicht. Damit konnte die Zahl der 2024 eigentlich aus der Bindung fallenden Wohneinheiten (1.175 WE) auf 830 reduziert werden. Für die übrigen 321 Wohneinheiten wurde ein Bindungserwerb von zehn Jahren ausgesprochen.
Das Fördervolumen für 2025 in NRW beträgt voraussichtlich 2,3 Milliarden Euro (1,9 Milliarden Euro Programmvolumen für 2025 zuzüglich Restmittel aus 2024). Diese Summe stammt aus Kreditmitteln der NRW Bank, Haushaltsmitteln des Landes NRW und Bundefinanzmitteln. Der Stadt Köln wurde wieder ein Globalbudget in Höhe von 100 Millionen Euro zugewiesen.
Es ist auch weiterhin vorgesehen, nach Ausschöpfen des Globalbudgets weitere Fördermittel zu beantragen. Die Stadt Köln steht diesbezüglich im Wettbewerb mit anderen kreisfreien Städten und Kreisen, so dass es keine Garantie geben kann, dass tatsächlich weitere Mittelzuteilungen seitens des MHKBD erfolgen werden.
Weitere Informationen über das Ergebnis der Wohnraumförderung 2024 sind im Ratsinformationsdienst abrufbar unter:
SessionNet | Ergebnis der Wohnraumförderung mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 und Änderungen der Wohnraumförderung im Jahr 2025
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