Die Verwaltung legt dem Rat mit dem Jahresabschluss 2021 zum zweiten Mal in Folge ein positives Jahresergebnis vor.
Statt mit einem kalkulierten Defizit von 29,1 Millionen Euro schließt das stark von der Pandemie geprägte Haushaltsjahr 2021 mit einem Plus von 181,6 Millionen Euro. Wichtig dabei: Dieses Jahresergebnis ist stark durch die so genannte Corona-Isolation geprägt. Ohne den aus dem NRW-Landesgesetz NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften) verpflichtend isolierten Betrag von 150 Millionen Euro läge der Überschuss bei 31,6 Millionen Euro und damit deutlich niedriger.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker ordnet die Zahlen wie folgt ein: „Dank des wirkungsvollen Krisenmanagements der Stadt sind wir gut durch das Krisenjahr 2021 gekommen. Das positive Ergebnis des jetzt vorgelegten Jahresabschlusses darf allerdings nicht zu zusätzlichen Ausgaben verleiten. Dass wir angesichts der Klimawende und der Mobilitätswende vor enormen Herausforderungen stehen, müssen wir im Blick behalten. Zudem wirkt sich auch der Angriffskrieg gegen die Ukraine auf unsere Stadt aus.“
Stabile Finanzen in Zeiten der Krise
Der Blick auf die Zahlen zeigt, welche vielfältigen Einflüsse in 2021 auf den Haushalt gewirkt haben. „Das war schon ein regelrechtes Wechselbad der Gefühle. Die äußeren Stressfaktoren hatten eine hohe Dynamik. Dank der Entlastungen durch Bund und Land, den sich im zweiten Halbjahr 2021 glücklicherweise stabilisierenden Gewerbesteuererträgen und einer vorsichtigen Haushaltsführung konnten wir die finanzielle Situation der Stadt Köln trotzdem stabil halten“, resümiert Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert.
Das von der Landesregierung NRW Mitte des Jahres 2020 auf den Weg gebrachte NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften) ermöglichte eine Isolation der coronabedingten Mindererträge und Mehraufwendungen im Jahresabschluss. Sie wirken sich aber spätestens ab dem Jahr 2026 auf die Jahresergebnisse aus. Das Gesetz sieht vor, dass die isolierten Beträge in der Zukunft entweder einmalig in voller Höhe oder in Raten über 50 Jahre „abzustottern“ sind.
Daseinsvorsorge auch im zweiten Pandemiejahr
Wie das Vorjahr war 2021 stark von der Corona-Pandemie geprägt. Ab dem 1. Quartal 2021 standen zwar nach und nach Impfstoffe für die Bevölkerung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung, das wirtschaftliche und kulturelle Leben blieb aber insbesondere im ersten Halbjahr stark eingeschränkt und erst im Laufe des Jahresverlaufs waren spürbare Erleichterungen im gesellschaftlichen Leben zu verzeichnen.
Für die Bewältigung der Corona-Pandemie fiel erheblicher Mehraufwand an, der im 2019 aufgestellten Doppelhaushalt 2020/2021 ursprünglich nicht vorgesehen war. Allein der Personalmehraufwand im Gesundheitsamt der Stadt Köln belief sich auf 31,3 Millionen Euro. Auch bei den Kosten der Unterkunft fielen rund 10,1 Millionen Euro coronabedingte Mehraufwendungen an. Zusätzliche Corona-Testungen z.B. im Kita-Bereich (rund 6,8 Millionen Euro) und Reinigungsmehrbedarfe (rund 4,9 Millionen Euro) sind nur einige weitere Beispiele für zusätzliche Bedarfe.
Auch auf der Ertragsseite hierließ die Pandemie ihre Spuren: Während beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gegenüber der Planung ein konjunktureller Einbruch in Höhe von 44,3 Millionen Euro als Folge der stark genutzten Kurzarbeit und des Personalabbaus in vielen Branchen zu verzeichnen war, kam es bei der Gewerbesteuer im zweiten Halbjahr 2021 zu einer Stabilisierung und deutlichen Nachholeffekten. Hier bewährten sich die umfangreichen Entlastungs- und Stabilisierungsmaßnahmen, die auch städtischerseits ergriffen worden waren.
Ertragsausfälle waren hingegen bei den Mieterträgen aus Parkhäusern und Tiefgaragen (rund 4,0 Millionen Euro), bei den Eintritten der Museen aufgrund behördlicher Schließung (rund 3,2 Millionen Euro), bei Kursgebühren der VHS (rund 2,0 Millionen Euro) und bei Verwaltungsgebühren, Sondernutzungsgebühren etc. (rund 2,6 Millionen Euro) zu verzeichnen. Stark eingebrochen waren auch die Erträge aus der Kulturförderabgabe, über die statt 7 Millionen Euro nur noch 2,6 Millionen Euro erlöst werden konnte.
Während einige Hilfen zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte – wie das Gewerbesteuerausgleichsgesetz – im zweiten Jahr der Pandemie nicht fortgeführt wurden, erfuhr der Haushalt auch 2021 eine erhebliche und ursprünglich nicht eingeplante Entlastung bei den sogenannten „Kosten der Unterkunft“ in Höhe von 66,5 Millionen Euro. Diese „echte“ und dauerhafte Entlastung hatte der Bund auf dem Höhepunkt der Pandemie durch Aufstockung seines Anteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Weg gebracht und damit eine langjährige Forderung der Städte erfüllt. Auch auf diese Entlastungsmaßnahme ist die Verbesserung des Ergebnisses zurückzuführen.
Ohne diese strukturellen Effekte hätte der Haushalt sonst eine „Punktlandung hingelegt“.
Rückkehr zur normalen Haushaltsbewirtschaftung
Dank der sich im zweiten Halbjahr 2021 abzeichnenden positiven Entwicklung hatte die Stadtkämmerin die anlässlich der Pandemie erlassene Verfügung zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung deshalb am 14.10.2021 aufgehoben. Diese Verfügung hatte bis dahin die Kräfte und Finanzmittel auf die Krisenbewältigung und die Sicherung bestehender Strukturen konzentriert.
Die veränderte Haushaltsbewirtschaftung stellte sicher, dass die Stadtverwaltung alle zur Bewältigung der Krise notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen und gleichzeitig eine Vielzahl von Hilfsprogrammen und -maßnahmen für Kultur, Sport und Gastronomie ermöglichen konnte.
„Ich freue mich, dass wir das städtische Leben und die hiesigen Strukturen in der Corona-Pandemie weitgehend schützen konnten“, so Diemert. Sie blickt gleichzeitig sorgenvoll in die Zukunft: „Wir alle haben uns nach der Pandemie eine längere Phase der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erholung und Normalisierung gewünscht. Wir müssen uns aber den Realitäten stellen: Der Ukraine-Krieg hat die gute Entwicklung jäh ausgebremst. Unsere Steuererträge werden nicht mehr so kräftig wachsen und gleichzeitig liegen vor uns enorme finanzielle Herausforderungen. Wenn wir auch morgen noch kraftvoll politisch gestalten wollen, müssen wir schon heute unsere Aufgaben kritisch hinterfragen, neue Finanzierungswege finden und Prioritäten festlegen. Nur so können wir langfristig einen generationengerechten Haushalt aufstellen“, mahnt Stadtkämmerin und Dezernentin für Finanzen und Recht, Prof. Dr. Dörte Diemert.
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass die Stadtverwaltung dem Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 in seiner Sitzung am Dienstag, 5. September 2023, zur Prüfung vorlegt. Finanzausschuss und Rat werden in ihren Sitzungen am Montag, 4. September, beziehungsweise Donnerstag, 7. September 2023, unterrichtet. Nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss legt die Verwaltung den Jahresabschluss 2021 dem Rat zur abschließenden Feststellung vor.
Unter Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates gemäß § 62 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW -bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 – Entwurf des Jahresabschlusses 2021 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln weitere Informationen abgerufen werden.
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