Das im April 2022 gestartete Förderprogramm „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ soll in drei eigenständige Förderprogramme überführt werden: „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“, „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ und „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“. Die neuen Förderprogramme sollen zusätzliche Anreize für die KölnerInnen und Investoren schaffen, um Investitionen in den Ausbau regenerativer Energien zu steigern. Über eine entsprechende Beschlussvorlage soll der Rat in seiner Sitzung am 07. September 2023 entscheiden.
Im neu geplanten Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ steht der Ausbau der Photovoltaik bei Wohngebäuden im Fokus. Mit attraktiven Zuschüssen setzt es dazu wichtige Anreize. Bei Photovoltaikanlagen soll die Förderhöhe für die ersten zehn Kilowatt-Peak (kWp) Anlagenleistung von 250 Euro auf 300 Euro pro kWp angehoben werden. Ab zehn kWp bleibt es weiterhin bei einer Förderung von 250 Euro pro kWp. Die Förderung für Batteriespeicher soll sich von 150 Euro auf 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Bruttospeicherkapazität erhöhen. Die Installation von Steckersolargeräten soll in der Förderung von 200 Euro auf 300 Euro je Wohneinheit angehoben werden. Dieses Angebot richtet sich vor allem auch an MieterInnen. Köln-Pass InhaberInnen erhalten hier sogar eine Förderung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Wohneinheit. Die Umsetzung von Mieterstromanlagen soll zukünftig ebenfalls bezuschusst werden. Es ist beabsichtigt, die Installation der erforderlichen Elektroverteilung und Messtechnik mit bis zu 6.000 Euro zu fördern. Als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Miet- oder Pachtanlagen werden dann auch InvestorInnen antragsberechtigt sein. Die Förderung soll den NutzerInnen der erzeugten Energie direkt zu Gute kommen, indem die Miet- oder Pachtzahlungen um den Förderbetrag reduziert werden.
Gleichzeitig soll das Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass mit dem Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ nun auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit bekommen sollen, Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf Gewerbeimmobilien beantragen zu können.
Im geplanten neuen Förderprogramm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“ soll die aktuell geltende Zuschussförderung, die zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden kann, erhalten bleiben. Voraussichtlich stellt die Stadt Köln weiterhin zehn Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten der BEG als Zuschuss bereit. Neu ist, dass zukünftig auch der Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen von der Stadt Köln gefördert werden soll. Für die Verwendung von natürlichen Kältemitteln in Wärmepumpen ist darüber hinaus ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten der BEG geplant.
Die bisherigen Boni für die Verwendung umweltfreundlicher Dämmstoffe sowie die Kombination von Dachbegrünung bei gleichzeitiger Installation einer Solarkollektoranlage oder Photovoltaikanlage sollen weiterhin gelten.
Die neuen Förderprogramme werden voraussichtlich am 02. Oktober 2023 an den Start gehen. Weitere Informationen zu den geplanten Inhalten sind unter: Weiterentwicklung der Richtlinie “Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen”: Fortführung als drei eigenständige Förderprogramme.
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