Digitalstrategie der Stadt Köln wird weiterentwickelt Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterzeichnet Dienstvereinbarung

Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit Jörg Dicken (Vorsitzender Gesamtpersonalrat) bei der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung zur Digitalisierung. Foto: Stadt Köln

Die Digitalisierung von Arbeitsabläufen ist für die Stadt Köln seit mehreren Jahren ein bedeutsames Thema. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe ganzheitlich zu betrachten und diese insbesondere unter Berücksichtigung innovativer Lösungen zur Verwaltungsmodernisierung weiterzuentwickeln. Hierbei gelten die Grundsätze Datensparsamkeit, Zweckbindung und minimale Berechtigung. Dabei müssen sowohl interne Prozesse als auch Prozesse im Kontakt mit der Bürgerschaft medienbruchfrei sowie nach den rechtlichen Vorschriften barrierefrei gestaltet und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Darüber hinaus unterstützen neue Technologien bei einer flexibleren Arbeitsgestaltung mobiles, ortsungebundenes Arbeiten.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat am heutigen Dienstag, 16. Januar 2018, eine neue Dienstvereinbarung zur „Digitalisierung städtischer Angebote und Prozesse“ unterzeichnet, die gemeinsam von Verwaltung und Gesamtpersonalrat erarbeitet wurde. Die Vereinbarung soll künftig die Rahmenbedingungen regeln, wenn neue Verfahren, Anwendungslösungen und Technologien eingeführt oder aber bereits eingesetzte Technologien wesentlich geändert werden sollen. Besonderer Wert wird dabei auf eine frühzeitige Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelegt.

„Die Digitalisierung verändert zunehmend das Berufsleben. Auch die öffentliche Verwaltung erfährt einen tiefgreifenden Wandel von Verfahren, Geschäftsprozessen und Strukturen. Interne Verwaltungsprozesse wie auch Prozesse in Richtung Bürgerschaft müssen modernisiert und erneuert werden. Zunehmend werden neue Technologien die Arbeitsabläufe sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtern. Immer mit dem Ziel vor Augen: Qualität, Effizienz und Bürgernähe der Verwaltung zu verbessern sowie ihre Transparenz zu erhöhen. Die aus der Digitalisierung resultierenden Veränderungen können nur gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukunftsfähig gelöst werden“, betonte Oberbürgermeisterin Henriette Reker bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.
In der Dienstanweisung sind folgende Punkte geregelt:

–  Information und Beteiligung der Beschäftigten, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung,
–  Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung,
–  Qualifizierung und Schulung,
–  Rechte der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten.
-wot-