Denkmalgeschichten aus rheinischen Kommunen

In Schwarz-Weiß sind die Unterzeichnungen auf den Detailaufnahmen im Infrarot-Bereich am besten erkennbar. Foto: Vanessa Lange / LVR

Köln. Aufgabe der Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) ist es in den Kommunen denkmalpflegerische Entscheidungen bestmöglich zu begleiten.

Einer dieser Fachleute ist der Diplom-Restaurator Marc Peez. Bei seinen Untersuchungen entdeckte er, dass der berühmte Portraitmaler der Renaissance, Bartholomäus Bruyn, sich selbst korrigierte.

Bartholomäus Bruyn der Ältere (1493–1555) hat neben seinen Portraits auch großformatige Altargemälde, wie die Flügelmalereien des Hochaltares im Xantener Dom St. Viktor geschaffen. Der Altar wurde 1529 beauftragt und war 1534 fertiggestellt. Neben den seitlichen Flügelgemälden gibt es als oberen Abschluss des Altars einen halbrunden Auszug, auf dem die Kreuzigung Christi zu sehen ist. Es zeigt dessen letzte Lebensstunden. Unter den gemalten Händen und Füßen Bruyns verbergen sich Vorzeichnungen, die auch bei genauestem Hinsehen mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Dies ist erst mit technischen Hilfsmitteln möglich.

Im Rahmen einer Konservierungsmaßnahme konnte Vanessa Lange, Fotografin des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland, das Gemälde mit der Kreuzigung aus der Nähe fotografisch dokumentieren. Sie fertigte auch Detailaufnahmen im Infrarot-Bereich an. Mit dieser Technik können bei Gemälden Unterzeichnungen sichtbar gemacht werden, die dem Betrachter und der Betrachterin sonst verborgen bleiben. Die Infrarot-Aufnahmen zeigen, dass Bruyn die Vorzeichnungen auf der weiß grundierten Eichenholztafel zwar äußerst präzise angelegt hat, bei der farblichen Ausführung dann aber davon abwich. Besonders deutlich wird dies bei den Händen und Füßen Christi: Die Figur war zunächst einige Zentimeter kleiner geplant. „Was der Grund für Bruyns Entscheidung war, die malerische Ausführung zu ändern, bleibt sein Geheimnis“, so Marc Peez. pk