Wichtige Haushaltsentscheidungen der GWK für das Jahr 2025

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Heute hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) erste wichtige Haushaltsentscheidungen zugunsten der Forschung für das Jahr 2025 getroffen.

Für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sie eine Förderentscheidung über rund 3,2 Milliarden Euro getroffen. Darin enthalten ist die institutionelle Förderung von ca. 2,6 Milliarden Euro und Mittel für Programmpauschalen von ca. 550 Millionen Euro. Darüber hinaus erhält die DFG Mittel von Bund und Ländern zur Projektförderung von ca. 570 Millionen Euro. Darunter fallen Mittel für die Exzellenzstrategie, für die Förderung von Großgeräten an Hochschulen und für die Nationale Forschungsdateninfrastruktur. Die DFG ist die zentrale und größte Förderorganisation für die Forschung in Deutschland. Ihre Kernaufgabe besteht in der Finanzierung von Forschungsvorhaben in Hochschulen und Forschungsinstituten und gleichzeitig in der Auswahl der besten dieser Vorhaben im Wettbewerb. Bund und Länder fördern die DFG gemäß den im GWK-Abkommen und in der Ausführungsvereinbarung DFG (AV-DFG) enthaltenen Regeln gemeinsam.

Für die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat die GWK für das Haushaltsjahr 2025 eine gemeinsame Zuwendung von Bund und Ländern von über 2,2 Milliarden Euro beschlossen. Die MPG ist eine der führenden deutschen Institutionen im Bereich der Grundlagenforschung und unterhält derzeit 84 Forschungsinstitute und Forschungsstellen. Bund und Länder fördern die MPG im Grundsatz gemäß den im GWK-Abkommen und in der Ausführungsvereinbarung MPG (AV-MPG) enthaltenen Regeln gemeinsam im Verhältnis von 50 Prozent (Bund) zu 50 Prozent (Länder).

Bund und Länder stellen der Stiftung Innovation in der Hochschullehre für das Jahr 2025 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die im Jahr 2021 eingerichtete Stiftung, deren Trägerorganisation die Toepfer Stiftung gGmbH ist, setzt sich für die dauerhafte Förderung, Stärkung und qualitätsorientierte Weiterentwicklung des Bereichs Studium und Lehre an deutschen Hochschulen ein. Mit der Förderung sollen die Hochschulen bei der strategisch-strukturellen Stärkung von Studium und Lehre, bei der Beantwortung aktueller, themenbezogener Herausforderungen sowie bei der themenoffenen Erprobung neuer Ideen unterstützt und deren Transfer vernetzt werden.

Für das Nationale Hochleistungsrechnen an Hochschulen (NHR) stellen Bund und Länder für das Jahr 2025 bis zu 62,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden damit bundesweit insgesamt neun Rechenzentren von Hochschulen bzw. von Hochschulverbünden, die flächendeckende und bedarfsgerechte Hochleistungsrechenkapazitäten für die wissenschaftliche Forschung an Hochschulen bereitstellen und in einem nationalen Verbund die fachlichen und methodischen Stärken von Hochleistungsrechenzentren weiterentwickeln.

Zudem wurde bereits im Mai 2024 eine Förderentscheidung der GWK für das Jahr 2025 für das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) (rund 11,3 Millionen Euro) getroffen. Bund und Länder fördern das DZHW im Verhältnis 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder). Das DZHW hat zum Ziel, die Hochschul- und Wissenschaftsforschung in Deutschland weiter zu stärken sowie die Exzellenz der wissenschaftlichen Forschung zu erhöhen. Darüber hinaus erbringt das DZHW forschungsbasierte Dienstleistungen für die Hochschul- und Wissenschaftspolitik. Das DZHW führt Forschungsvorhaben, Datenerhebungen und Dauerbeobachtungen durch und stellt eigene sowie externe Daten in einem Forschungsdatenzentrum zur weitergehenden Nutzung bereit.

Weitere Haushaltsentscheidungen für 2025 wird die GWK in ihrer nächsten Sitzung am 22. November 2024 treffen.