Alle wahlberechtigten Bonnerinnen und Bonner erhalten ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23. Februar spätestens bis zum 02. Februar 2025. Wer bis zu diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann das Wählerverzeichnis im Wahlamt von Montag, 03. Februar, bis Freitag, 07. Februar, einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Zur Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses hat das Wahlamt im Stadthaus (Etage 4B), Berliner Platz 2, wie folgt geöffnet: Montag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr.
Stimmzettel stehen ab 08. Februar in den Wahlbüros zur Verfügung
Voraussichtlich ab Samstag, 08. Februar, stehen in den Wahlbüros die Stimmzettel zur Verfügung. Ab dann können sich Wahlberechtigte bis zum 21. Februar vor Ort Briefwahlunterlagen aushändigen lassen, diese direkt ausfüllen und einwerfen. Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl werden die Öffnungszeiten der Wahlbüros ab 08. Februar ausgeweitet:
Tag | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
Samstag | 08. Februar | 09.00 – 13.00 Uhr |
Montag | 10. Februar | 08.00 – 18.00 Uhr |
Dienstag | 11. Februar | 08.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 12. Februar | 08.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 13. Februar | 08.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | 14. Februar | 08.00 – 13.00 Uhr |
Samstag | 15. Februar | 09.00 – 13.00 Uhr |
Freitag | 21. Februar | 08.00 – 15.00 Uhr |
Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen BürgerInnen offen.
Informationen rund um die Wahl gibt es unter Bonn | Bundestagswahl. Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an wahlen@bonn.de erreichbar.