Neue Grundsteuer-Satzung | Bonner Rat verabschiedet Hebesätze ab 2025

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Im Rahmen der Grundsteuerreform hat der Rat der Stadt Bonn am 13. Februar 2025 die Satzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze verabschiedet. Sie gilt rückwirkend ab dem o1. Januar 2025. Die Stadtverwaltung plant, die entsprechenden Abgabenbescheide voraussichtlich Ende März 2025 an die GrundstückseigentümerInnen zu versenden.

Bereits in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 hatte der Rat beschlossen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird mit der Satzung für den Bereich Wohnen auf 657 vom Hundert festgesetzt, für den Bereich Nichtwohnen auf 900 vom Hundert. Durch die gesplitteten Hebesätze wird es insgesamt tendenziell zu einer geringeren Belastung des Wohnens kommen; im individuellen Einzelfall kann es aber dennoch weiterhin zu Be- und Entlastungen kommen. Die Satzung für die Realsteuerhebesätze legt den Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 543 vom Hundert fest. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt mit 537 vom Hundert unverändert.

Grundsteuer-Gesamteinnahmen von rund 100,4 Millionen Euro

Auf Basis der differenzierten Hebesätze für die Wohn- und Nichtwohngrundstücke und des mit Stand vom 08. Januar 2025 von den Finanzbehörden übermittelten Messbetragsvolumens geht die Stadtverwaltung für das Jahr 2025 von Grundsteuer-Einnahmen in Höhe von 100,4 Millionen Euro aus. Davon entfallen rund 67,8 Millionen Euro auf das Wohnen und knapp 32,6 Millionen Euro auf das Nicht-Wohnen. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bedeutet dies einen Minderertrag von circa 2,2 Millionen Euro. Der Haushaltsansatz wurde daher entsprechend angepasst.

Versand der Abgabenbescheide voraussichtlich im März

Nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer per Satzung festgelegt sind, berechnet die Stadtverwaltung die Grundsteuerveranlagung für alle Grundstücke. Daher wird der Versand der Abgabenbescheide für die Grundsteuer voraussichtlich Ende März 2025 erfolgen, die Grundsteuer für das erste Quartal 2025 wäre dann Ende April 2025 zu zahlen.

Die Beschlussvorlage ist hier veröffentlicht.