Höchstmögliche Anerkennung für den „Rheinischen Karneval“ durch die Aufnahme in das deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes

Immaterielles Kulturerbe

Deutschland nimmt den „Rheinischen Karneval“ als eine von 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um. Dies hat die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, am 11. Dezember 2014 in Berlin entschieden.

Das Expertenkomitee würdigt den Vorschlag als einen lebendigen Ausdruck des regionalen kollektiven Gedächtnisses und kulturellen Erbes, in dem sich die Tradition des Brauches und eine moderne Auslegung verbinden. Kreative Vielfalt, performative Praktiken und handwerkliches Können, emotionaler Ausdruck, soziale Integration und Teilhabe üben generationsübergreifend eine gemeinschaftsbildende identitätsstiftende Funktion aus.

Mit der Eintragung  in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erfährt der „Rheinische Karneval“ die höchstmögliche Anerkennung in Deutschland. Aus dem Kreis des bundesweiten Verzeichnisses wählt Deutschland künftig die Nominierung bei der UNESCO. Als erste Nominierung bei der UNESCO wird Deutschland im März 2015 die „Genossenschaftsidee“ einreichen.

Die Bewerbung des Kulturgutes „Rheinischer Karneval“ hatten der Festausschuss Bonner Karneval, das Festkomitee Kölner Karneval, das Comitee Düsseldorfer Carneval und der Fest-Ausschuss Aachener Karneval gemeinsam eingereicht. „Wir sind stolz und sehr zufrieden, dass wir die höchste Anerkennung auf bundesdeutscher Ebene erhalten haben. Sie ist Ausdruck der hohen Wertschätzung für das große ehrenamtliche Engagement besonders in den zahlreichen Gesellschaften und Vereine“, freut sich die Präsidentin des Festausschusses Bonner Karneval, Marlies Stockhorst.

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