Bundestagswahl 2025 | 16 Direktkandidierende in den zwei Wahlkreisen des Rhein-Sieg-Kreises

Bildnachweis: „Siegburger Marktplatz und Kirche St. Servatius“, Foto von Wogner, lizenziert unter CC BY 4.0. Quelle: Bonn Wiki.

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Rhein-Sieg-Kreis (ps)Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 96 und 97 des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar 2025, in jedem Wahlkreis acht Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen.

Die Zulassung erfolgte nach § 26 Abs. 1 S. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) unter der Bedingung, dass die Landesliste der jeweiligen einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird.

Zugelassen wurden folgende Kreiswahlvorschläge:

Wahlkreis 96 – Rhein-Sieg-Kreis I

Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck

Name Ort Partei
Sebastian Hartmann Bornheim SPD
Elisabeth Winkelmeier-Becker Siegburg CDU
Rebecca Stümper Siegburg GRÜNE
Niko Gräfrath Much FDP
Tobias Ebenberger Lohmar AfD
Jason Pascal Osterhagen Solingen Die Linke
Martin Wunschock Niederkassel FREIE WÄHLER
Marcel Landsberg Königswinter Volt

Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis II

Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg

Name Ort Partei
Ute Krupp Rheinbach SPD
Dr. Norbert Röttgen Königswinter CDU
Moritz Wächter Alfter GRÜNE
Nicole Westig Bad Honnef FDP
Roger Beckamp Windeck AfD
Heinz-Peter Schulz Bornheim Die Linke
Dr. Michael Stehr Troisdorf FREIE WÄHLER
Valeska Huland Bornheim Volt

Die Kreiswahlvorschläge der Parteien PIRATEN und Volksabstimmung sowie eines Einzelbewerbers wurden wegen fehlender Unterlagen beziehungsweise nicht ausreichender Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen beziehungsweise sich gewöhnlich aufhalten. Hinzu kommen auf Antrag bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche.

Bei der Bundestagswahl gilt das Zwei-Stimmen-Wahlrecht: Die Erststimme wird für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste der favorisierten Partei abgegeben.