BUNDESAMT FÜR JUSTIZ ZEIGT NEUES ONLINE-PORTAL AUF DER CEBIT 2015

E-Government zum Anfassen: Das Bundesamt für Justiz praäsentiert den Online-Antrag für Führungszeugnisse auf der CeBIT 2015

An dem Messestand mit PC und Kartenlesegerät fehlen nur noch wissenshungrige Besucherinnen und Be- sucher, die es einmal live erleben möchten: Mit dem neuen Personalausweis ein Führungszeugnis im Internet beantragen, das geht ganz einfach in nur fünf Schritten. Auf der diesjährigen CeBIT in Hannover prä- sentiert das BfJ die neue E-Government-Technik einem großen Publikum. Wer schon einen neuen Perso- nalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat, kann damit die Online-Antragstellung ausprobieren, für alle anderen liegen am Messestand Testausweise bereit. Au- ßerdem demonstriert ein Kurzfilm, wie die Antragstel- lung im Internet funktioniert.

Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, wird am Eröffnungstag Messebesucherinnen und -besucher persön- lich am Stand beraten. Friehe ist überzeugt, dass das BfJ mit dem neuen Online-Portal die Weichen in Richtung einer modernen, bürgerfreundlichen Verwaltung stellt: „Der Online-Antrag ist ein wunderbares Beispiel für digitale Kommunikation zwischen Bürger und Be- hörde. Dabei sind beide Seiten gleichermaßen Gewinner: einerseits der Staat, weil der gesamte Verwaltungsprozess zügiger und einfacher abläuft, und ande- rerseits die Bürgerinnen und Bürger, weil die Antrag- stellung viel bequemer wird. Zeit und Ort hierfür kann man selber aussuchen, zum Beispiel mittags im Büro, sonntags auf dem Sofa oder abends im Hotel.“

Zuvor konnten Führungszeugnisse nur höchstpersönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Der Antrag über das Internet bietet erheblich mehr Flexibilität für Bürgerinnen und Bürger, die bei- spielsweise zur ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, für ihren Arbeitgeber oder auch für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ein Führungszeugnis benötigen. Auskünfte aus dem Gewer- bezentralregister können übrigens auf dieselbe Weise über das Online-Portal des BfJ beantragt werden. In allen Fällen ist der Online-Antrag ein Angebot, jedoch keine Pflicht, denn die klassische Antragstellung über die örtliche Verwaltung steht weiterhin offen. Aus Sicherheitsgründen werden auch online beantragte Füh- rungszeugnisse ausschließlich auf fälschungssicherem Papier im BfJ gedruckt und mit der Post verschickt.

Der CeBIT-Stand des BfJ wird in Halle 7, dem soge- nannten Public Sector Parc zu finden sein, einem Themenbereich speziell für IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung. Als Teil einer größeren Präsentation des Bundesministeriums des Innern zu digitalen Ver- waltungsthemen zeigt das BfJ eine von mehreren An- wendungsmöglichkeiten für den neuen Personalausweis. Ein Fachvortrag des BfJ mit dem Titel „Online- Antrag Führungszeugnis – Digitale Verwaltung und elektronischer Personalausweis praktisch gelebt!“ wird am 16. März 2015 um 14:00 Uhr zu hören sein.

Das BfJ ist die zentrale Dienstleistungsbehörde der Bundesjustiz in Deutschland und als solche unter anderem für Registerführung und -auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister zuständig. Das Online-Portal zur Antragstellung ist über die Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zu erreichen.

BfJ mit Online-Antrag Führungszeugnis auf der CeBIT 2015

16. bis 20. März 2015 in Halle 7, Stand A 58

Fachvortrag: 16. März 2015, 14:00-15:00 Uhr

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