Die Einkommensgrenzen für die Unterstützungsleistung wurden erhöht, sodass mehr Menschen davon profitieren können. Das Amt für Soziales und Wohnen empfiehlt, die eigenen Ansprüche erneut zu überprüfen.
Seit dem 01. Januar 2025 greift die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietenentwicklung in Deutschland.
Aufgrund dieser Dynamisierung wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent angehoben. Vor allem Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien mit Kindern profitieren von dieser erneuten Anpassung. Mehr Haushalte können Wohngeld beantragen, da auch die Einkommensgrenzen angehoben wurden.
Haushalte, die sich bereits im Wohngeldbezug befanden, erhielten Anfang Januar 2025 automatisch einen neuen Wohngeldbescheid. Die Auszahlung erfolgte ebenfalls Anfang des Monats.
Personen, die mit ihrem Einkommen die bislang geltenden Einkommensgrenzen überschritten haben, sollten deshalb erneut ihre Ansprüche überprüfen lassen und Kontakt zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Amtes für Soziales und Wohnen aufnehmen. Dies gilt ebenso für Personen, deren Leistungen (SGB II oder SGB XII) nicht weiterbewilligt wurden.
Über das „Serviceportal Gemeinsam Online“ von Bund, Ländern und Kommunen können Erstanträge auf Miet- und Lastenzuschuss direkt online gestellt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über den Wohngeldrechner des Landes die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich zu berechnen. Nach der Berechnung besteht mit diesem Tool ebenfalls die Möglichkeit einen Online-Antrag stellen. Die entsprechenden Verlinkungen finden auf der Homepage der Wohngeldstelle der Bundesstadt Bonn.
Antragsformulare sind auch weiterhin an der Information des Stadthauses sowie in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Sie können auch unter auf der Internetseite der Stadt hier abgerufen werden.
Telefonische Auskünfte zum Wohngeld gibt die Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 0228 – 77 2919 jeweils Montag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie Dienstag und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr.
Aufgrund der bereits erhöhten Antragszahlen ist allerdings mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten zu rechnen.