15. Deutscher Autorechtstag – kleines Jubiläum auf dem Petersberg

Etwa 100 Teilnehmer und 15 Referenten nahmen an der Veranstaltung teil

Alle Jahre wieder treffen sich „Mobilitätsjuristen“ auf dem Petersberg bei Bonn, um über aktuelle Fragen der Rechtsprechung, bezogen auf die (Auto) Mobilität, zu diskutieren. Veranstalter sind ADAC, BVfK (Bundesverband freier Kfz-Händler) und das Kraftfahrzeuggewerbe und einer der Organisatoren und auch Moderatoren ist unser VdM-Mitglied Dr. Kurt Reinking aus Bergisch-Gladbach.

Der 15. Deutsche Autorechtstag (nicht zu verwechseln mit dem Verkehrsgerichtstag in Goslar) befasste sich vorrangig mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung.

Exklusives Tagungshotel

Mit zwei Ausnahmen, das Petersberg Hotel wurde umgebaut, findet der Autorechtstag auf dem Petersberg in Königswinter gegenüber von Bonn, das auf der anderen Rheinseite liegt, statt.

Der Besucher des Steigenberger Grandhotel & Spa Petersberg erfreuten sich nicht nur an der hervorragenden landschaftlichen Lage und der unvergleichlichen Aussicht auf das Rheintal, sondern erhielten gleichzeitig einen Einblick in die geschichtliche Vergangenheit des ehemaligen Gästehauses des Bundes.

Auch nach dem Berlin-Umzug und dem Verzicht des Erstbelegungsrechts der Bundesregierung ist der Petersberg weiterhin das Gästehaus des Bundes – gewissermaßen als „Deutsches Camp David“ und Ausrichter vieler namhafter Veranstaltungen bekannt. Besonders erwähnt seien die erste Afghanistan Konferenz 2011 sowie die Folgekonferenzen. 2010 waren 45 weltweite Umweltminister im Hotel zum Petersberger Klimadialog. An der jüngsten Veranstaltung, dem Petersburger Dialog im Juli 2019, nahmen u.a. der deutsche Außenminister Heiko Maas und der russische Außenminister Sergei Lawrow teil.

Übrigens, in dem Pförtnerhaus der riesigen Anlage wurde ein Museum eingerichtet, dass an die Geschichte des Petersberges erinnert. Auch gibt es seit ein paar Jahren ein Bistro, wo auch mal Wanderer einkehren können.

Also, die allerfeinste Adresse für eine besondere Veranstaltung.

Erste Adresse für den 15.Autorechtstag das Grand Hotel in Königswinter auf dem Petersberg

15 hochkarätige Referenten

14 hochkarätige Referenten und (nur) eine Referentin (Dr. Jutta Laus, Vorsitzende Richterin am OLG Hamm) referierten. Es gab seitens der Referenten/in nicht immer eindeutige Aussagen. Oftmals wurde das Referat als „persönliche Meinung“ eingeleitet und oftmals wurde auf noch ausstehende Entscheidungen des EuGHs verwiesen.

Hier ein paar wichtige Aussagen:

Werkstatt bei Versicherungsschäden

Als besonders „heißes Thema“ stellte RA Marcus Gülpen (Fachanwalt für Verkehrsrecht) eine Konstellation heraus, bei welcher der Geschädigte auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, er sodann aber eine teurere Markenwerkstatt beauftragt und die Differenz erstattet verlangt. Während das AG Coburg in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil von einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ausging, könne sich unter Berufung auf den BGH (VI ZR 53/09) Gegenteiliges ergeben, sofern der Anspruchsteller nachweist, dass er das Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewartet hat. „Die Grundsätze der fiktiven Abrechnung gelten somit auch bei der konkreten Abrechnung“, gab Gülpen zu verstehen.

Fahren mit dem E-Scooter

Dr. Matthias Quarch (Vors. Richter beim LG Aachen) schilderte einen interessanten Fall, in dem ein ‚Verkehrsteilnehmer‘ mit einem E-Scooter sog ‚Donuts‘ in den Asphalt ‚gebrannt‘ hatte. Es ging er unter anderem auf die höchst interessante Entscheidung des KG Berlin (3 Ss 59-60/21) ein, welches sich mit der Strafbarkeit sogenannter „Donuts“, bei denen das Fahrzeug in 360-Grad-Wendungen auf der Stelle bewegt wird, auseinanderzusetzen hatte. Zwar wurde der Tatbestand der Nötigung als verwirklicht angesehen, eine Strafbarkeit wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB jedoch mangels „Fortbewegung“ verneint. Aufschlussreich auch die Entscheidung des OLG Zweibrücken (1 U 209/20) zur Fahrt mit einem E-Scooter unter Kokain-Einfluss. Eine abstrakte Gefahr liege weniger in der geringen Masse des Scooters, sondern in der nicht berechenbaren Fahrweise (Geldbuße: 500 €).

Der Blick auf das Rheintal bei untergehender Sonne, ein besonderes Erlebnis bei Sektempfang auf der Außenterrasse

Inkassoverfahren bei Auslandsverstößen

Für Rechtsanwaltskanzleien und Inkassobüros ist ein regelrechter Markt entstanden, um Bußgelder oder (angeblich) nicht gezahlte Mautgebühren einzutreiben. Horrende Summen werden verlangt.

Michael Nissen (Rechtsanwalt und Leiter internationales Recht beim ADAC) vermittelte einen länderspezifischen Überblick über öffentlich-rechtliche und private Inkasso-Maßnahmen, die laut Nissen bisweilen unerfreuliche Ausmaße annähmen: „In Kroatien etwa verlangten Anwaltskanzleien als Inkassodienstleister horrende Honorare, was die EU bereits zur Einleitung von Prüfmaßnahmen veranlasst hat“. Auf EU-Ebene böten sich verschiedene Verfahren zur grenzüberschreitenden Durchsetzung privat-rechtlicher Forderungen aus Verkehrsverstößen an, wie der europäische Zahlungsbefehl, die SmallClaims-VO bei geringfügigen Forderungen oder natürlich das nationale gerichtliche Mahnverfahren. Zum Ende des Vortrags gab Herr Nissen nützliche Praxistipps im Hinblick auf internationale Mautforderungen und verwies in dem Zusammenhang auf einschlägige nationale Rechtsprechung

Crash Data Recorder (CDR) auf dem Vormarsch

„Der CDR ist heute schon da-er wird auch im Kaufrecht relevant werden!“, offenbarte Jochen Lehmkuhl (ADAC-Vertragssachverständiger und Unfallsachverständiger) den erstaunten Veranstaltungsteilnehmern Zu diesem Fazit gelangte Lehmkuhl, nachdem er aus technischer Sicht erläuterte, welche Daten im Fahrzeug mittels des „Crash Data Recorder“ gespeichert und abgerufen werden können. „im Grunde genommen verfügt bereits jedes Fahrzeug seit 2014 über eine „Blackbox“, mit deren Hilfe man die Unfallhistorie ermitteln kann“. Problematisch sei derzeit noch, dass einige Hersteller spezielle Auslesegeräte verwenden bzw. ihre eigene Programmiersprache nutzen, was es Sachverständigen oder gar Ermittlungsbehörden erschwere, an die im Fahrzeug gespeicherten Daten zu gelangen. Hier müssten eine Universallösung sowie gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Dann würden im Verkehrsunfall- wie im Kaufrecht „Unmengen von Prozessen bald der Vergangenheit angehören oder diese zumindest stark vereinfachen“, so Lehmkuhl

Der Abendempfang fand im festlichen Rahmen in der Redoute des Petersberg-Hotels statt.

Weitere Vorträge und Podiumsdiskussion

Weitere Vorträge und eine interessante Podiumsdiskussion rundeten das Gesamtprogramm ab. Am Abend wurden Teilnehmer, die schon von Anfang an bei den Autorechtstagen dabei waren, im festlichen Rahmen geehrt. VdM-Mitglied Dr. Kurt Reinking gab einen Rückblick auf die nun schon zum 15. Male stattgefundenen Veranstaltungen. Er verzichtete in Anbetracht des Krieges in der Ukraine aber auf die sonst üblichen ‚humorvollen Einlagen‘. Übrigens, es wurde für die Opfer des Ukraine-Krieges gesammelt.

Resümee

Als Nichtjurist ist es nicht immer einfach, den Worten von Juristen zu folgen. Aber, weil auch Juristen immer wieder unterschiedliche Auffassungen vertreten, werden die Meinungen zwischen Juristen und Nichtjuristen wohl künftig auch unterschiedlich sein (mehr Infos www.autorechtstag.de/tagungsmappe).

Klaus Ridder © alle Fotos