„Die Verwaltung muss zusammenrücken“ – Landrat Sebastian Schuster stellt die Umstrukturierung der Kreisverwaltung vor

Landrat Sebastian Schuster und Kreisdirektorin Annerose Heinze

Das Ergebnis, das er gestern (21.06.2016) gemeinsam mit Kreisdirektorin Annerose Heinze vorstellte, ist eine weitgehende Umstrukturierung der Kreisverwaltung, die nicht nur die Reduzierung von Dezernaten, sondern auch eine veränderte Zuordnung der Fachämter beinhaltet. „Oberstes Ziel der Umstrukturierung ist eine bürgerfreundliche, aber auch wirtschaftliche Verwaltung“, so Landrat Schuster. „Ich bin mir sicher, dass die Umstrukturierung die Verwaltung in Schwung bringt und Kreativität bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei setzt.“

Quantitativ werden sich die Dezernate zum 01.01.2017 – nach dem Ausscheiden der beiden langjährigen Dezernenten Hermann Allroggen und Bernd Carl – von sieben auf fünf reduzieren. Vor diesem Hintergrund musste man sich natürlich auch über eine sinnvolle Aufteilung der Fachämter zu den einzelnen Dezernaten Gedanken machen, um Synergien zu schaffen. Die Prämisse war Koordinierungsbedarfe zu verringern und verwaltungsinterne Informationen zu verkürzen, aber auch fachlich passende Strukturen zu schaffen. „Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter werden nun mehr Verantwortung übernehmen müssen; das ist ein echter Vertrauensbeweis in deren Fähigkeiten“, erläutert Kreisdirektorin Annerose Heinze.

Die wichtigsten Veränderungen in Kürze:

–  Die Bereiche Wirtschaftsförderung und Planung werden zur neuen Stabsstelle „Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung“ zusammengefasst. Um die strategische Kernaufgabe, die Weiterentwicklung des Wohn- und Wirtschaftsraums Rhein-Sieg-Kreis, zu stärken, ist diese Stabsstelle direkt dem Landrat unterstellt.

–  Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs ist die neue Stabsstelle „Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit/Büro des Landrates“ geschaffen, die ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragte, das Kreistagsbüro und das Rechnungsprüfungsamt direkt dem Landrat unterstellt ist.

–  Im Dezernat 1 unter der Leitung der Kreiskämmerin Svenja Udelhoven werden die internen Dienst- und Serviceleistungen mit dem Amt für Zentrale Steuerungsunterstützung, dem Amt für Personal und Allgemeine Dienste, dem Amt für Finanzwesen und dem Amt für Beteiligungen, Gebäudewirtschaft und Wohnungsbauförderung – dem auch der Kreisstraßenbau zugeordnet wird – gebündelt, um diese besser zu verzahnen.

–  Im Dezernat 2 unter der Leitung der Kreisdirektorin Annerose Heinze wird neben dem Sozialamt und dem Kommunalen Integrationszentrum – diese Änderung erfolgt bereits zum 01.07.2016 – der Aufgabenbereich Kommunalaufsicht und Wahlen angesiedelt. Der Kreisdirektorin bleibt weiterhin das Amt für Bevölkerungsschutz zugeordnet und als Allgemeine Vertreterin des Landrates ist sie außerdem noch für die Kreispolizeibehörde zuständig.

–  Dezernat 3 unter der Leitung von Thomas Wagner – bisher Dezernat 6 – bleibt fachlich unverändert mit dem Archiv, dem Amt für Schule und Bildungskoordinierung, dem Kultur- und Sportamt, dem Jugendamt sowie den Psychologischen Beratungsdiensten bestehen.

–  Im Dezernat 4 unter der Leitung von Christoph Schwarz sind zukünftig das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, das Bauaufsichtsamt, das Amt für Technischen Umweltschutz sowie das Amt für Natur- und Landschaftsschutz angesiedelt. Zwischen diesen Ämtern bestehen zahlreiche Schnittstellen was den Umweltschutz betrifft und eine enge Zusammenarbeit im Verwaltungsverfahren erforderlich macht.

–  Im Dezernat 5 unter der Leitung von Michael Jaeger werden die eher ordnungsbehördlichen Bereiche Rechts- und Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt, Versorgungsamt, Gesundheitsamt sowie das Amt für Katasterwesen und Geoinformation zusammengefasst. Ebenso wird dort die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten angesiedelt.

Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, was auch durch den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) über die von ihr in der Kreisverwaltung durchgeführte Organisationsberatung bestätigt wird.

Auch die Ergebnisse des GPA-Gutachtens stehen in der Kreisverwaltung ganz oben auf der Agenda: derzeit werden die von der GPA als kurzfristig realisierbar benannten Optimierungspotenziale auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft, um sie eventuell noch zum Nutzen für den Doppelhaushalt 2017/2018 einbringen zu können. Im Anschluss daran wird geprüft, inwieweit die als mittel- bzw. langfristig identifizierten Potenziale umgesetzt werden können. Hierbei werden auch die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung durch die GPA Berücksichtigung finden.

Schluss mit „haben wir immer schon so gemacht“ – das ist die neue Devise in der Siegburger Kreisverwaltung.

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